Kfz Versicherung

Um mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Voraussetzung. Optional kann man sich darüber hinaus mit weiteren Versicherungen schützen, etwa mit einer Kaskoversicherung oder Fahrzeuginsassenversicherung.

Im Straßenverkehr passiert nahezu im Minutentakt irgendwo etwas: angefangen von kleinen Blechschäden bis hin zu schweren Unfällen mit Toten, Verletzten und Schäden, die sich auf hohe Summen beziffern. Um den unschuldig zu Schaden gekommenen Unfallbeteiligten vor materiellem Verlust zu schützen oder um ihn im Falle einer schweren Verletzung oder zurückbleibenden Behinderung bzw. seine Hinterbliebenen im Todesfall finanziell abzusichern, schreibt das Gesetz für alle Fahrzeuge, egal ob Auto, LKW, Anhänger oder Motorrad, eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Man kann unter zahlreichen verschiedenen Angeboten wählen, die sich mitunter erheblich in der zu zahlenden Prämie unterscheiden. Ein Vergleich hilft hier viel Geld zu sparen!

Der Kunde kann im Wesentlichen drei Dinge versichern: den Schaden, den er anderen zufügt (Kfz-Haftpflicht), den Schaden, der ihm durch äußere Gewalt zugefügt wird bzw. den er selbst schuldhaft herbeiführt(Kaskoversicherung) und er kann seine Insassen gegen von ihm zugefügte Schäden versichern.

Die Haftpflichtversicherung


Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die ihr Versicherungsnehmer fahrlässig verursacht hat. Dazu gehören materielle Schäden ebenso wie Personenschäden. Bei vorsätzlichem Verschulden geht die Versicherung in Vorleistung und holt sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurück, das Unfallopfer wird demnach auf jeden Fall entschädigt.

Die zu zahlende Prämie wird von dem Versicherer festgelegt und mit 100% eingestuft. Der Versicherungsnehmer zahlt einen Anteil auf Basis dieser 100%, dessen Höhe davon abhängt, wie lange er bereits den Führerschein hat und wie lange er unfallfrei gefahren ist. Diese Stufen werden Schadenfreiheitsrabatte genannt und sind in Klassen (SF-Klassen) eingeteilt, die einer Festschreibung unterliegen, welche von allen Versicherungen angewandt wird. Wer gerade seinen Führerschein gemacht hat und Fahranfänger ist, wird in die Klasse SF M eingestuft und zahlt 240% der festgelegten Prämie. Jährlich erfolgt eine Rückstufung, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde, so dass sich die Prämien Schritt für Schritt reduzieren. In SF 25 bezahlt der Versicherungsnehmer dann nur noch 30% der Prämie. Das ist idealerweise nach 25 schadenfreien Jahren der Fall.

Umgekehrt erfolgt eine Hochstufung in der Prämie, wenn man einen Unfall verursacht hat und die Versicherung in Anspruch genommen wurde. Deshalb muss man in diesem Falle sorgfältig abwägen, ob es nicht günstiger ist, seine Schadensfreiheitsklasse zu behalten und die Kosten des Unfallgegners aus eigener Tasche zu bezahlen. Weitere persönliche Rabatte kann man bei Abschluss einer Versicherung erhalten, etwa wenn man sein Auto in einer Garage parkt, Fahrer unter 25 Jahren nicht ans Steuer lässt oder nur wenige Kilometer im Jahr fährt.

Die Kaskoversicherung


Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkasko. Erstere unterliegt dem -gering modifizierten- SF-Rabattsystem und deckt Schäden ab, die man fahrlässig an seinem eigenen Auto verursacht hat. Die Prämie durch die finanzielle Selbstbeteiligung bei einem Schaden gesenkt werden.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch höhere Gewalt ab, etwa Diebstahl des Wagens, Wildunfälle, Sturmschäden oder Steinschläge. Der Abschluss von Kaskoversicherungen ist freiwillig. Je älter das Auto ist, desto weniger lohnt sich eine Vollkaskoversicherung, da man immer nur maximal den Zeitwert des Wagens erstattet bekommt.

Die PKW-Insassenversicherung zahlt bei Personenschäden, welche man seinen Beifahrern bei einem selbst verschuldeten Unfall zugefügt hat.